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Unternehmens-und Mitarbeiterführung, Existenzgründung

Erweiterte Fördermöglichkeiten "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur

Beschreibung

Darstellung der Möglichkeiten zur Förderung für das sächsische Gastgewerbe in den Landkreisen.

Unterstützung durch Vorstellung der Antragsformalitäten durch die Sächsische Aufbaubank-Förderbank.

Inhalte

Am 27. August 2019 hat, auf Veranlassung des SMWA, das Kabinett die Ausdehnung der Förderung „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW RIGA) beschlossen!

Die Attraktivität für Investitionen in Sachsen wird weiter verbessert und strukturschwache Regionen werden intensiver gefördert.

Mit der Öffnung der Richtlinie wird der Tourismus im ländlichen Raum gestärkt. Bei Investitionen in Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie Campingplätze reicht künftig der Nachweis der Klassifizierungen (auch für Häuser mit weniger als 4* DEHOGA) bzw. Zertifizierungen (z. B. DTV, Bett + Bike) unabhängig von einer bestimmten Kategorie. Der Abbau des Investitionsstaus soll in der Breite für alle Unternehmen unterstützt werden.

1)      Das Mindestinvestitionsvolumen wurde von 70.000 Euro auf 50.000 Euro gesenkt. Die Ausweitung der Förderung ist zunächst bis Ende 2021 befristet.

2)      Es können die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Arbeitsplätze dauerhaft gesichert werden.

Zielgruppe

Kleine und mittelständische Unternehmen in den Sächsischen Landkreise sturkturschwacher Regionen


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